Gesetzesartikel
Art. 25 StHG – Aufwand
3 Entscheide, in denen Art. 25 StHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtige beantragt Anerkennung eines Langjahrs (15 Monate) zur Verlängerung der Verlustverrechnungsfrist: Bundesgericht tritt mangels aktuellem Rechtsschutzinteresse nicht ein (Art. 29 Abs. 1 BGG, Art. 89 Abs. 1 lit. c BGG)
- Steuerliche Absetzbarkeit von EU-Wettbewerbsbussen bei Aktiengesellschaften: Grundsätzlich nicht abzugsfähig, Rückweisung zur Prüfung des Gewinnabschöpfungsanteils (Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG)
- Interkantonale Steuerausscheidung: Monistischer Grundstückkanton muss Betriebsverlust vollumfänglich tragen (Art. 127 Abs. 2 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.