Gesetzesartikel
Art. 25 IVG – Beiträge an Sozialversicherungen
3 Entscheide, in denen Art. 25 IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Türkischer Versicherter mit Wohnsitz in der Türkei beantragt Überweisung seiner AHV-Beiträge: IV-Taggelder und berufliche Eingliederungsmassnahmen ausschliessend für Beitragsüberweisung nach Art. 10a Abs. 1 des Sozialversicherungsabkommens mit der Türkei
- Grenzgängerin mit Multipler Sklerose beantragt IV-Rente ab März 2010: Kein Anspruch wegen laufender Umschulung und erfolgreicher Wiedereingliederung, Invaliditätsgrad von 22 % rentenausschliessend (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Militärversicherungstaggeld: Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge ist massgebender Lohn, Umrechnung in Bruttowerte erforderlich (Art. 5 Abs. 2 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.