Gesetzesartikel
Art. 24d RPG – Landwirtschaftsfremde Wohnnutzung und schützenswerte Bauten und Anlagen
4 Entscheide, in denen Art. 24d RPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Umbau einer Stallscheune in ein Ferienhaus in der Landwirtschaftszone: Keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG wegen fehlenden materiellen Schutzwerts als Einzelobjekt und mangelnder bestimmungsgemässer Nutzbarkeit (Art. 24d Abs. 2 RPG)
- Umbau einer Stallbaute zu einer Zweitwohnung in einer Erhaltungszone: Keine Zonenkonformität ausreichend, da Erhaltungszone als Nichtbauzone gilt und Umnutzung gegen Raumplanungsziele verstösst (Art. 25 Abs. 2 RPG)
- Anwalt und Notar baut Ökonomiegebäude in Landwirtschaftszone um: Keine Bewilligung für Pferdehaltung und Weinverkostung wegen Freizeitlandwirtschaft und fehlender Substanz (Art. 16a Abs. 1 RPG)
- Umwandlung zonenwidriger Sägerei in Ferienwohnungen: Ausnahmebewilligung verweigert, da keine gewerbliche Nutzung (Art. 37a RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.