Gesetzesartikel
Art. 24a AHVG – Geschiedene Ehegatten
3 Entscheide, in denen Art. 24a AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Geschiedener Mann mit Tochter erhält Witwerrente über Volljährigkeit hinaus: Gleichstellung nach Art. 24a Abs. 1 lit. a AHVG umfasst auch Beendigungsgründe (Art. 24a Abs. 1 lit. a AHVG)
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland verlangt Anrechnung der Beitragszeiten ihres in der Schweiz erwerbstätigen Ex-Ehegatten für ihre Altersrente: Keine Übertragung der Versicherteneigenschaft (Art. 1a Abs. 1 AHVG)
- Witwe erhält nach Wiederverheiratung unbefristete Witwenrente: Kein guter Glaube bei falscher Angabe des Familienstands im Anmeldeformular und fehlender Nachfrage (Art. 25 Abs. 1 zweiter Satz ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.