Gesetzesartikel
Art. 24 AVIG – Anrechnung von Zwischenverdienst
3 Entscheide, in denen Art. 24 AVIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitslose Person mit Teilzeitanstellung: Zwischenverdienst ist nach vertraglich vereinbartem Lohnanspruch zu berechnen, nicht nach effektiv ausbezahltem Lohn (Art. 24 Abs. 3 AVIG)
- Arbeitsloser führt während Arbeitslosigkeit selbstständige Tätigkeit im Ausland aus: Abzug von Unterkunfts- und Reisekosten bei Zwischenverdienst unzulässig, Rückforderung von Taggeldern rechtmässig (Art. 41a Abs. 5 Satz 2 AVIV)
- Arbeitslose Person mit hoher Abfindung aus zweitem Job: Kein Taggeld trotz Teilzeitverlust, da Verdienstausfall unter Höchstbetrag fällt (Art. 11a AVIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.