Gesetzesartikel
Art. 232 SchKG: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 232 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gläubiger mit Wohnsitz in Österreich erhält Konkurs-Gläubigerzirkular per Einschreiben: Zustellung gilt als wirksam, Abtretungsbegehren nach Art. 260 SchKG verspätet (Art. 260 SchKG)
- Konkursmasse wehrt sich gegen Kollokation zedierter Subunternehmerforderungen: Erfüllungsinteresse bleibt bestehen, aber Kostenentscheid ist unklar (Art. 250 SchKG)
- Anleger ohne Parteistellung im FINMA-Aufsichtsverfahren: Kein Anspruch auf Tätigwerden (Art. 6, 48 VwVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.