Gesetzesartikel
Art. 23 OR – Irrtum
3 Entscheide, in denen Art. 23 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitnehmerin schliesst Austrittsvereinbarung während psychischer Belastung: Vereinbarung wirksam, da kein Willensmangel, keine Umgehung des Kündigungsschutzes und ausgewogenes Verhältnis der Leistungen (Art. 13 BPG)
- Emissionsgemeinschaften und Grossimporteure wehren sich gegen Veröffentlichung ihrer CO2-Vollzugsresultate 2014: Zugang nach Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) wird bestätigt
- Ehemann beantragt Anpassung vorsorglicher Unterhaltsbeiträge im Scheidungsverfahren: Keine Abänderung möglich, da Vereinbarung rechtsbeständig bleibt (Art. 276 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.