Gesetzesartikel
Art. 22a SSV – Tempo-30-Zone
3 Entscheide, in denen Art. 22a SSV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Einbindung von Elfen- und Brunnadernstrasse in Tempo-30-Zone: Beschwerdebefugnis des Anwohners gegeben, Gutachten genügt trotz fehlender Lärmanalyse (Art. 108 Abs. 2 SSV)
- Stadt Bern führt Tempo-30-Zone auf Elfen- und Brunnadernstrasse ein: Gutachten genügt trotz fehlender Lärmanalyse, da Strassen nur mässig verkehrsorientiert und Sicherheitsbedenken zentral (Art. 32 Abs. 3 SVG i.V.m. Art. 108 Abs. 4 SSV)
- Tempo-30-Anordnung auf Feldbergstrasse in Basel: Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit zur Reduktion von Lärm und Luftschadstoffen ist verhältnismässig und rechtmässig (Art. 108 Abs. 2 lit. d SSV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.