Gesetzesartikel
Art. 224 StGB – Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht
3 Entscheide, in denen Art. 224 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Verlängerung der Untersuchungshaft wegen Verdachts des Aufbewahrens von Sprengstoff: Fristwahrung durch PDF-Nachreichung zur Hash-Überprüfung, Überhaftverbot nicht verletzt (Art. 212 Abs. 3 StPO)
- Gleitschirmflieger verursacht Absturz mit Passagier: Störung des öffentlichen Verkehrs nach Art. 237 StGB nicht gegeben, weil Passagier sich bewusst anvertraut hat
- Staatsanwaltschaft beantragt Verurteilung wegen Gefährdung durch Sprengstoffe nach Anbringen einer Feuerwerksrakete an Radaranlage: Keine Gemeingefahr bei gezielter Beschädigung in ruhiger Nacht (Art. 224 Abs. 1 und 2 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.