Gesetzesartikel
Art. 220 StGB – Entziehen von Minderjährigen
3 Entscheide, in denen Art. 220 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater entzieht Kinder nach Tunesien und weigert sich, sie zurückzugeben: Fortgesetzte Entziehung von Unmündigen und qualifizierte Entführung trotz Kenntnis der Falle in Marokko (Art. 183 Ziff. 2 und Art. 220 StGB)
- Entführung nach Ukraine: Schweizer Gerichtsbarkeit bejaht, Strafantrag bei Dauerdelikt wirksam (Art. 3 Abs. 1 StGB)
- Vater bringt Kinder nach Nigeria: Entzug bestätigt, Freiheitsberaubung verneint, Entführung neu zu prüfen (Art. 220, 183 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.