Gesetzesartikel
Art. 22 FusG – Rechtswirksamkeit
3 Entscheide, in denen Art. 22 FusG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- SIX-Gruppe verweigert Konkurrenten Zugang zu DCC-Schnittstellen und koppelt Akzeptanzdienstleistung mit Terminalverkauf: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 Abs. 2 lit. a und f KG festgestellt
- Medienkampagne gegen Unternehmer nach Verhaftung: Persönlichkeitsverletzung durch schiere Masse und Intensität der Berichterstattung (Art. 28 ZGB)
- Juristische Person als Rechtsnachfolgerin einer fusionierten Geschädigten: Keine Parteistellung im Strafverfahren (Art. 121 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.