Gesetzesartikel
Art. 216a OR – Befristung und Vormerkung
3 Entscheide, in denen Art. 216a OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kaufsrecht mit schenkungsweisem Charakter vorgemerkt: Rechtsschutz in klaren Fällen abgelehnt, weil Unklarheit über Durchschlagwirkung des Widerrufs auf den anvisierten Kaufvertrag (Art. 257 ZPO)
- Gründer eines Aktiengesellschaftsvertrags klagt gegen übermässige Bindung durch Aktionärbindungsvertrag nach 30 Jahren: Vertrag fällt ex nunc weg wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte (Art. 27 Abs. 2 ZGB)
- Aktionärbindungsvertrag nach 30 Jahren wegen übermässiger Bindung im Nachfolgefall unwirksam: zeitliche Begrenzung ex nunc und Verjährung der Konventionalstrafe für Abgangsentschädigung (Art. 27 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.