Gesetzesartikel
Art. 215 ZGB – Beteiligung am Vorschlag
4 Entscheide, in denen Art. 215 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kinder der Erblasserin streiten um Erbteilung: Liegenschaft gehört vollständig zum Nachlass, Testament wegen Erbvertrag ungültig, Ausgleichungspflicht nicht nachgewiesen (Art. 494 ZGB)
- Ehegatte verlangt als Vermächtnisnehmer Auszahlung von Geldforderungen aus Erbteilung: Eigengutnachweis für Säule-3a-Auszahlung misslingt, Klage abgewiesen (Art. 200 Abs. 3 ZGB)
- Überlebende Ehefrau deklariert nach Tod des Ehemanns nur die Hälfte des Gewinns aus dessen Einzelfirma: Nachsteuer unwirksam, weil Firmenvermögen Eigengut und keine dingliche Mitberechtigung aus Güterrecht besteht (Art. 151 DBG)
- Eheleute vereinbaren hälftige Tragung aller Nach- und Strafsteuern in Scheidungskonvention: Klausel ist teilweise nichtig, weil Strafsteuern einer juristischen Person nicht vertraglich auf natürliche Person übertragbar sind (Art. 20 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.