Gesetzesartikel
Art. 205 OR – Wandelung oder Minderung
3 Entscheide, in denen Art. 205 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Darlehensgeber klagt auf Rückzahlung eines Verkäuferdarlehens; Vorinstanz verweigert Eintritt in Aberkennungsklage wegen anderweitiger Rechtshängigkeit im Gewährleistungsprozess (Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO)
- Käuferin geltend macht Schadenersatz wegen verschwiegener FDA-Warning Letters: Ansprüche scheitern an ungenügender Substanziierung und fehlendem Kausalnachweis (Art. 97 OR)
- Werkvertrag: Kein Gesamtverzicht bei teilbaren Fassadenleistungen trotz Teilverzug; Rückweisung zur Prüfung des Rücktritts (Art. 366 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.