Gesetzesartikel
Art. 201 OR – Mängelrüge
3 Entscheide, in denen Art. 201 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Käuferin geltend macht Schadenersatz wegen verschwiegener FDA-Warning Letters: Ansprüche scheitern an ungenügender Substanziierung und fehlendem Kausalnachweis (Art. 97 OR)
- Käuferin rügt fehlende Erneuerung von Ablaufleitungen im Grundstückkaufvertrag: Mängelrüge innerhalb von sechs Arbeitstagen rechtzeitig, Sachgewährleistungsanspruch nicht entfallen (Art. 201 Abs. 3 OR)
- Aktienkaufvertrag mit widersprüchlicher Formulierung (10 % vs. 45 Stück): Kein Konsens, Vertrag nicht zustande gekommen (Art. 13 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.