Gesetzesartikel
Art. 20 MWSTG – Zuordnung von Leistungen
3 Entscheide, in denen Art. 20 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Holzhandelsunternehmen belastet Waldeigentümer mit effektiven Erntekosten: Weiterbelastung ist steuerbare Leistung, keine Entgeltsminderung (Art. 24 Abs. 1 MWSTG)
- Intermediärin vermittelt Kaufverträge über Wertpapiere für Offshore-Gesellschaften: Keine subjektive Mehrwertsteuerpflicht ab 1. Januar 2010, da Vermittlung steuerausgenommen ist (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. e MWSTG)
- Ausländisches Telekommunikationsunternehmen beantragt Vorsteuervergütung für telefonische Lebensberatung: Kein Leistungsbezug im Inland, Empfängerortsprinzip greift (Art. 107 Abs. 1 Bst. b MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.