Gesetzesartikel
Art. 20 BVV: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 20 BVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Geschiedene Ehefrau mit befristetem Unterhalt erhält Witwenrente: Befristete Rente genügt als Voraussetzung nach BVV 2 (Art. 19 Abs. 3 BVG, Art. 20 Abs. 1 lit. b BVV 2)
- Hinterlassenenrente geschiedene Ehefrau: Anspruch auf BVG-Minimum, keine Anrechnung AHV-Altersrente (Art. 46 VVK/SG, Art. 20 BVV 2)
- Vorsorgeausgleich bei vorzeitiger Pensionierung: Rente statt Kapital mangels Vermögen, Bemessung nach konkreten Bedürfnissen (Art. 124 Abs. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.