Gesetzesartikel
Art. 2 USG – Verursacherprinzip
3 Entscheide, in denen Art. 2 USG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümerin rügt Lärm, Erschütterungen und Strahlung beim Doppelspurausbau Goldach–Rorschach: Plangenehmigung bestätigt, da alle Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 8 Abs. 1 LSV)
- Erleichterungen bei Strassenlärm-Sanierung: Wall zu teuer, aber Bund zahlt künftige Überbauungskosten (Art. 17 USG)
- Stadt Bern darf Littering-Kosten nicht via Grundgebühr allen Eigentümern auferlegen: Willkür und Verstoss gegen Verursacherprinzip (Art. 32a USG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.