Gesetzesartikel
Art. 2 ANAG – Geltungsbereich
3 Entscheide, in denen Art. 2 ANAG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschäftigung und Beherbergung ungarischer Prostituierter ohne Bewilligung: Rechtswidriger Aufenthalt trotz visumfreier Einreise (Art. 23 Abs. 1 al. 5 ANAG)
- Illegale Beschäftigung und Beherbergung von Prostituierten: Keine zusätzliche Verurteilung wegen Gastgeberschaft (Art. 23 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 ANAG)
- Ehefrau meldet illegalen Ehemann nicht: Keine Beherbergung und Rechtfertigung durch ehelichen Haushalt (Art. 2 Abs. 2 ANAG, Art. 32 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.