Gesetzesartikel
Art. 192 StPO – Beweisgegenstände
3 Entscheide, in denen Art. 192 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- ESTV kopiert elektronische Daten vor Ort bei Hausdurchsuchung: Kein schwerer Verfahrensmangel, Entsiegelungsbeschluss teilweise aufzuheben und an Vorinstanz zurückzuweisen (Art. 50 VStrR)
- Beschuldigter verliert bei Fotowahlkonfrontation sein Teilnahmerecht: Identifikation durch Zeugen unverwertbar, Urteil aufgehoben und Sache zurückverwiesen (Art. 147 StPO)
- Beschuldigter notiert Facebook-Zugangsdaten im Gefängnis und versucht, sie als Kassiber zu schmuggeln: Online-Recherche auf dem Account durch Staatsanwaltschaft ist strafprozessual zulässig (Art. 246 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.