Gesetzesartikel
Art. 191 StGB – Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person
3 Entscheide, in denen Art. 191 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ausländer wegen Schändung verurteilt: Landesverweisung mangels rechtsgenügender Interessenabwägung aufgehoben (Art. 66a Abs. 2 StGB)
- Strafrechtliche Landesverweisung wegen Schändung führt zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Art. 24 Abs. 2 Bst. a SIS-II-Verordnung)
- Stiefvater missbraucht acht- bis zehneinhalbjährige Stieftochter im gemeinsamen Haushalt: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung wegen psychischen Drucks durch Geheimhaltung und Manipulation (Art. 190 Abs. 1 und Art. 189 Abs. 1 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.