Gesetzesartikel
Art. 18h EBG – Geltungsdauer
3 Entscheide, in denen Art. 18h EBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- SBB erhält Plangenehmigung für provisorische 132-kV-Kabelleitung Schweikrüti–Kilchberg trotz Einwänden von Grundeigentümern gegen Wald-, Gewässer- und Strahlenschutz (Art. 18 Abs. 1 EBG)
- Eigentümerin rügt Lärm, Erschütterungen und Strahlung beim Doppelspurausbau Goldach–Rorschach: Plangenehmigung bestätigt, da alle Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 8 Abs. 1 LSV)
- Bahnfunk-GSM-R-Anlage in Tägerwilen Gottlieben: Teilplangenehmigung für Basisstation bestätigt, Standortdatenblatt angepasst, Fernwirkung geschützter Ortsbilder nicht beeinträchtigt (Art. 18 Abs. 1 EBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.