Gesetzesartikel
Art. 189 ZPO – Schiedsgutachten
3 Entscheide, in denen Art. 189 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gesellschaft klagt auf Zahlung nach Schlussabrechnung: Abtretung und Vertragsauslegung des Erledigungsvertrags bestätigt, Forderung zugesprochen (Art. 24 OR)
- Einsetzung eines Schiedsgutachters: Obergerichtspräsident war sachlich unzuständig, Nichteintreten (Art. 189, 356 ZPO)
- Mietzinserhöhung für Villa: Schiedsgutachten des HEV bei Wohnraummiete unzulässig, Rückweisung (Art. 361 Abs. 4 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.