Gesetzesartikel
Art. 187 ZPO – Erstattung des Gutachtens
3 Entscheide, in denen Art. 187 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherer klagt gegen Haftpflichturteil wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs, Verhandlungsgrundsatzes und Beweisrechts: Beschwerde abgewiesen, da Rügen nicht hinreichend begründet (Art. 42 Abs. 2 BGG)
- Erben streiten um Anrechnungswert einer Seeparzelle mit Ferienhäuschen: Bundesgericht bestätigt Verkehrswertschätzung von Fr. 1'334'000.-- und lehnt Festlegung auf Fr. 153'000.-- ab (Art. 618 aZGB)
- Vorsorgliche Beweisführung: Gerichtliches Gutachten für Verkehrsunfall 2010 zulässig, für 2005 wegen bestehendem MEDAS-Gutachten abgelehnt (Art. 158 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.