Gesetzesartikel
Art. 186 StGB – Hausfriedensbruch
4 Entscheide, in denen Art. 186 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümerin stellt Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gegen Besetzer einer bereits gekündigten Mietwohnung: Strafantragsberechtigung trotz Nichträumung durch vormaligen Mieter (Art. 186 StGB)
- Beschwerdeführer rügt fehlende gültige Strafanträge für Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung: Polizeirapporte ohne Unterschrift genügen als Protokoll (Art. 304 Abs. 1 StPO)
- Unrechtmässiger Waffenbesitz und Tragen an offenem Hof: Meldepflicht verletzt, aber Besitz gerechtfertigt; Sache zurückgewiesen (Art. 33, 34, 42 WG)
- Staatsanwaltschaft rügt Gesamtstrafenbildung: Kumulation von Freiheits- und Geldstrafe zulässig, da konkrete Gleichartigkeit fehlt (Art. 49 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.