Gesetzesartikel
Art. 18 StG – Emissionsgeschäfte
4 Entscheide, in denen Art. 18 StG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehepaar vermietet möblierte Zimmer neben Hotelbetrieb: Selbstständige Erwerbstätigkeit bejaht, gesamte Liegenschaft als Geschäftsvermögen qualifiziert (Art. 9 AHVG)
- Holdinggesellschaft vermittelt Übernahme einer US-Aktiengesellschaft: Umsatzabgabe fällig, da Verhandlungsführung kausale Mitverursachung des Geschäftsabschlusses darstellt (Art. 13 Abs. 1 StG)
- Steuerpflichtiger mit beschränkter Steuerpflicht in Zürich verlangt Anerkennung von Geschäftsverlusten aus dominikanischem Hotelbetrieb: Kein Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit und des Verlusts, Schätzung unzulässig (Art. 27 Abs. 1 StG)
- Überlebende Ehefrau deklariert nach Tod des Ehemanns nur die Hälfte des Gewinns aus dessen Einzelfirma: Nachsteuer unwirksam, weil Firmenvermögen Eigengut und keine dingliche Mitberechtigung aus Güterrecht besteht (Art. 151 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.