Gesetzesartikel
Art. 18 KLV: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 18 KLV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gebisssanierung bei schwerer Depression: Keine Leistungspflicht mangels Unmöglichkeit der Mundhygiene, Rückweisung zur Prüfung von Medikamentennebenwirkungen (Art. 31 Abs. 1 lit. b KVG)
- Gebisssanierung bei schwerer Depression: Kostenübernahme für zahnärztliche Behandlung wegen medikamentös bedingter Xerostomie (Art. 31 Abs. 1 lit. b KVG)
- Kostenübernahme Zahnbehandlung bei Speicheldrüsenerkrankung: Objektive Unvermeidbarkeit und erforderliche Mundhygiene (Art. 31 Abs. 1 lit. b KVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.