Gesetzesartikel
Art. 18 BV – Sprachenfreiheit
3 Entscheide, in denen Art. 18 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kanton Thurgau erlaubt Beiträge für obligatorische Schulveranstaltungen und Kostenbeteiligung für Sprachkurse: Verletzung des Anspruchs auf unentgeltlichen Grundschulunterricht (Art. 19 BV)
- Nachbarin klagt gegen Kiesabbau-Bewilligung für neue Grube 'Under Moos': Vorinstanz verknüpft Bewilligungen mit Rechtskraft der Zonenreglement-Änderung, Bundesgericht bestätigt (Art. 18 Abs. 4 BZR)
- Eltern rügen Sprachenfreiheit bei Wechsel von Rumantsch Grischun zu Idiom erst ab 1. Klasse: Beschwerde abgewiesen (Art. 18 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.