Gesetzesartikel
Art. 17a ELV – Bewertung des Vermögens
3 Entscheide, in denen Art. 17a ELV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherte mit Altersrente beantragt Ergänzungsleistungen: Vermögensverzicht durch Schenkungen anerkannt, weitere nicht existenznotwendige Ausgaben nicht automatisch als Verzichtsvermögen (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
- Sozialversicherungsanstalt klagt gegen kantonales Gericht: Verzichtsvermögen nach Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG entfällt wegen Amortisation bis 2015, Beschwerde abgewiesen (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
- Versicherte verliert Erbschaft von über 1,7 Mio. CHF durch Glücksspiel: Vermögensverzicht nach Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG angenommen, Ergänzungsleistungen verneint (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.