Gesetzesartikel
Art. 179quater StGB – Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte
3 Entscheide, in denen Art. 179quater StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Deutscher Staatsangehöriger wegen mehrfacher Schändung und sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt: Landesverweisung bestätigt, Kostenregelung teilweise aufgehoben (Art. 66a StGB)
- Privatkläger rügt verspäteten Strafantrag wegen Verleumdung: Fehlende Begründung der Vorinstanz zur Tatzeit führt zur Rückweisung (Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG)
- Privatkläger rügt Einstellung des Verfahrens wegen heimlicher Videoaufnahme: Staatsanwaltschaft verletzt Grundsatz "in dubio pro duriore", Verfahren muss fortgeführt werden (Art. 319 Abs. 1 lit. c StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.