Gesetzesartikel
Art. 178 ZPO – Echtheit
3 Entscheide, in denen Art. 178 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stockwerkeigentümergemeinschaft mit Alleineigentümer schliesst Contracting-Vertrag für Wärmeversorgung: Handlungsfähigkeit und Vertragspartei-Status bestätigt (Art. 712l ZGB)
- Beschwerdeführer verlangt Abweisung der Aberkennungsklage wegen Abtretungserklärungen auf Verlustscheinen: Art. 178 ZPO umfasst nur Urheberschaft, nicht inhaltliche Richtigkeit des Datums (Art. 178 ZPO)
- Aberkennungsprozess wegen Verlustscheinforderung: Abtretungsdatum nicht bewiesen, Klage gutgeheissen (Art. 178 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.