Gesetzesartikel
Art. 173 SchKG – Wegen Einstellung der Betreibung oder Nichtigkeitsgründen
3 Entscheide, in denen Art. 173 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schuldner bestreitet Konkurseröffnung mit verfassungsrechtlichen Rügen: Rügen ungenügend, Beschwerde abgewiesen (Art. 42 Abs. 2 BGG)
- Gesellschaft beantragt Feststellung der Nichtigkeit einer rechtskräftigen Konkurseröffnung: Nichtigkeitsrüge unzulässig, weil kein gerichtlicher Entscheid nach Art. 22 SchKG betroffen ist (Art. 22 SchKG)
- Konkurseröffnung nach Fortsetzungsbegehren während laufender Beschwerdefrist: Konkursandrohung bleibt wirksam trotz aufschiebender Wirkung der Beschwerde (Art. 103 Abs. 1 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.