Gesetzesartikel
Art. 171 SchKG – Entscheid des Konkursgerichts: Konkurseröffnung
3 Entscheide, in denen Art. 171 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gesellschaft in Liquidation beantragt Aufhebung der Konkurseröffnung nach Hinterlegung: Keine vollständige Tilgung oder Hinterlegung der Schuld inkl. Zinsen und Kosten dargetan, Beschwerde unzureichend begründet (Art. 174 Abs. 2 SchKG)
- Schuldnerin verweigert seit 2017 systematisch Pachtzinszahlungen trotz rechtskräftiger Kündigung: Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung wegen Zahlungseinstellung zulässig (Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG)
- Insolvenzentschädigung bei Auflösung der GmbH wegen Organmangels: Richterliche Liquidation steht Konkurseröffnung gleich (Art. 51 Abs. 1 lit. a AVIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.