Gesetzesartikel
Art. 165 StGB – Konkurs- und Betreibungsverbrechen oder -vergehen: Misswirtschaft
3 Entscheide, in denen Art. 165 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Treuhaender veruntreut mehrere Hunderttausend Franken und fälscht Urkunden: Bundesgericht bestätigt sechseinhalbjährige Freiheitsstrafe und dreijähriges Tätigkeitsverbot (Art. 47 ff. und Art. 67 Abs. 1 StGB)
- Verurteilung wegen Misswirtschaft trotz aufsichtsrechtlicher Liquidation: Konkursliquidation nach Art. 33 BankG genügt als objektive Strafbarkeitsbedingung (Art. 165 Ziff. 1 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.