Gesetzesartikel
Art. 16 StAhiG – Vereinfachtes Verfahren
3 Entscheide, in denen Art. 16 StAhiG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Niederländisches Listenersuchen zur Steueramtshilfe gegen Schweizer Bankkunden: Zulässigkeit bestätigt, voraussichtliche Erheblichkeit und Subsidiaritätsprinzip erfüllt (Art. 26 DBA CH-NL)
- Niederländische Steuerbehörde stellt Gruppenersuchen ohne Namensnennung an Schweiz: Amtshilfe zulässig, da Identifikation über Bankkonto ausreicht (Art. 26 DBA-CH-NL)
- Schweiz leistet keine internationale Amtshilfe bei Gruppenersuchen ohne Namensnennung gemäss DBA-NL (Art. 26 DBA-NL)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.