Gesetzesartikel
Art. 153 ZPO – Beweiserhebung von Amtes wegen
3 Entscheide, in denen Art. 153 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Werkeigentümerin haftet für durchbrochenes Gerüstbrett trotz Übergabe an Bauherr: Mangel bei bestimmungsgemässer Nutzung nach Art. 58 OR
- Beschwerdeführerin rügt Verletzung des Aktenschlusses: Vorinstanz berücksichtigte nach Instruktionsverhandlung eingereichte Beweismittel ohne Prüfung nach Art. 229 Abs. 1 ZPO – Bundesgericht hebt Urteil auf und verweist zurück
- Beschwerdeführer erhalten unentgeltliche Rechtspflege für Berufungsverfahren: Aussichtslosigkeit der Berufung nicht gegeben, weil Beweisergebnis den Parteibehauptungen widerspricht (Art. 117 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.