Gesetzesartikel
Art. 15 LSV – Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden
3 Entscheide, in denen Art. 15 LSV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stadt Zürich klagt gegen Plangenehmigung für Sanierung der N01: Pannenstreifenumnutzung stellt wesentliche Änderung dar, umfassende Sanierung nach Art. 8 Abs. 2 LSV erforderlich
- Anwohner klagen gegen Lärm des Sportplatzes Langacker: Bundesgericht bestätigt lärmrechtliche Qualifikation als wesentlich geänderte bestehende Anlage und verneint erhebliche Störung trotz Richtwertüberschreitungen (Art. 15 USG)
- Einwohnergemeinde Villnachern verlangt Verlängerung der Lärmschutzwand bei Bahnprojekt Effingen-Brugg: Keine wesentliche Änderung der Anlage, daher keine zusätzlichen Lärmschutzmassnahmen (Art. 13 Abs. 2 Bst. b LSV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.