Gesetzesartikel
Art. 148 ZPO – Wiederherstellung
3 Entscheide, in denen Art. 148 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- AG in Liquidation verpasst Berufungsfrist gegen Auflösungsverfügung: Fristwiederherstellung abgelehnt, weil leichtes Verschulden nicht glaubhaft gemacht (Art. 148 Abs. 1 ZPO)
- Rechtsanwalt lässt Berufungsfrist um einen Tag verstreichen: Fristwiederherstellung abgelehnt, da Verschulden der Sekretärin dem Anwalt zuzurechnen ist (Art. 148 ZPO)
- Gesellschaft beantragt Wiederherstellung der Berufungsfrist nach Auflösungsentscheid: Zustellung an Domizilhalterin rechtsgenügend, Fristwiederherstellung abgelehnt (Art. 148 Abs. 1 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.