Gesetzesartikel
Art. 14 StGB – Gesetzlich erlaubte Handlung
3 Entscheide, in denen Art. 14 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschuldigter verursacht Suizid-Frontalzusammenstoss mit tödlichem Ausgang: dringender Tatverdacht einer eventualvorsätzlichen Tötung trotz psychiatrischem Gutachten zur Schuldunfähigkeit bejaht (Art. 221 Abs. 1 StPO)
- Nachfahrkontrolle ohne Blaulicht: Videoaufzeichnung verwertbar, da polizeiliches Rechtsüberholen verhältnismässig war (Art. 14 StGB; § 10 PolG/ZH)
- Polizist ohne Ermächtigung als Zeuge: Aussage über Tatortfeststellungen zulässig, da Anzeigepflicht besteht (Art. 170 Abs. 2 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.