Gesetzesartikel
Art. 14 GebV: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 14 GebV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schuldner bestreitet Kosten für Abholungseinladung, A-Post-Zustellung und Wegentschädigung bei Pfändung: Teilweise Erfolg wegen fehlender gesetzlicher Grundlage (Art. 23 GebV SchKG)
- Beschwerdeführer bestreitet Wegentschädigung in Verlustscheinen: Abrechnung unklar, Erstzustellung des Zahlungsbefehls schliesst Wegentschädigung aus (Art. 14 Abs. 1 GebV SchKG)
- Gläubiger zieht Betreibung zurück: Protokollierung der Abstellung ist gebührenpflichtig nach Art. 42 GebV SchKG
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.