Gesetzesartikel
Art. 14 DBG – Besteuerung nach dem Aufwand
3 Entscheide, in denen Art. 14 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erbinnen weisen vereinfachte Nachbesteuerung wegen geldwertem Vorteil an verstorbenen Alleinaktionär zurück: Aufrechnung nach rechtskräftigem Urteil zur Gesellschaft zulässig (Art. 153a DBG)
- Ehepaar mit nur einem pauschalbesteuerten Ehegatten: Minimalaufwand nach Aufwandbesteuerung richtet sich nur auf den Lebensaufwand des pauschalbesteuerten Ehegatten, nicht auf den des anderen Ehegatten (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 aVBA)
- Pauschalbesteuerte Person ohne Rente: AHV-Beiträge basieren auf Aufwand als fiktives Renteneinkommen (Art. 29 Abs. 5 AHVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.