Gesetzesartikel
Art. 14 ANAV – Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit bis zu acht Tagen
3 Entscheide, in denen Art. 14 ANAV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ukrainische Staatsangehörige begehrt Kantonswechsel gestützt auf Niederlassungsvertrag Schweiz-Russland 1872: Vertrag suspendiert oder erloschen, kein Rechtsanspruch, Nichteintreten (Art. 8 Abs. 1 ANAG)
- Türkischer anerkannter Flüchtling mit Niederlassungsbewilligung: Kantonswechsel wegen Arbeitsscheu zu Unrecht verweigert (Art. 10 ANAG, Art. 65 AsylG)
- Getrennt lebende thailändische Ehefrau eines Schweizers: Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung beim Kantonswechsel nach Art. 7 ANAG, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.