Gesetzesartikel
Art. 138 UVV – Grundlage für die Bemessung der Prämien und Geldleistungen
3 Entscheide, in denen Art. 138 UVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Teilzeitangestellte mit 8.5 Wochenstunden verunfallt während selbstständiger Landwirtstätigkeit: Nichtberufsunfallversicherung deckt Unfall ab, obwohl keine freiwillige UVG-Versicherung für Selbstständigkeit besteht (Art. 8 Abs. 1 UVG)
- Freiwillig versicherter Selbstständiger mit Unfall 2000 erhält Invalidenrente 2020: Analogie zu Art. 24 Abs. 2 UVV bei krassem Missverhältnis zwischen vereinbartem und tatsächlichem Verdienst anerkannt (Art. 24 Abs. 2 UVV)
- Selbstständiger Bauunternehmer mit Unfallfolgen: Invalidenrente berechnet auf Grundlage des vereinbarten berufs- und ortsüblichen Lohns ohne Anpassung an Lohnentwicklung (Art. 15 Abs. 1 und 2 UVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.