Gesetzesartikel
Art. 138 OR – Bei Handlungen des Gläubigers
3 Entscheide, in denen Art. 138 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitgeber weigert sich, Sicherheitsleistungen für vorläufig aufgenommene Asylsuchende zu bezahlen: Negativsaldo auf Sicherheitskonto steht dem Bund zu, nicht den Arbeitnehmern (Art. 85 ff. AsylG)
- Klage auf Rückzahlung von Fr. 40'000.--: Verjährung beginnt erst nach Ausschöpfung des Instanzenzugs neu zu laufen (Art. 138 Abs. 1 OR)
- Verjährung der Schadenersatzforderung gegen Organ: Keine Unterbrechung durch Beiträge an Arbeitgeber (Art. 52 Abs. 3 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.