Gesetzesartikel
Art. 132 StG: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 132 StG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mehrheitsaktionär verkauft Grundstück an eigene Gesellschaft unter Verkehrswert: Grundstückgewinnsteuer muss anteilig berechnet oder wegen gemischter Schenkung aufgeschoben werden (Art. 135 Abs. 1 StG/SG)
- Eheleute verlangen Korrektur der Ermessensveranlagung für Einkünfte aus Erotikbetrieben: Teileinkünfteverfahren bei direkter Bundessteuer 2009/2010 nicht berücksichtigt, Rückweisung (Art. 132 Abs. 3 DBG)
- Verkauf eines Grundstücks aus dem Privatvermögen an eine beherrschte Aktiengesellschaft mit sofortiger Weiterveräusserung zum 2,7-fachen Preis: Veräusserungserlös nach Art. 12 Abs. 1 StHG unter Einbezug der verdeckten Kapitaleinlage bestimmt (Art. 12 Abs. 1 StHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.