Gesetzesartikel
Art. 131a ZGB – Nachehelicher Unterhalt: Vorschüsse
3 Entscheide, in denen Art. 131a ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater bestreitet rückwirkenden Unterhalt und Betreuungsunterhalt nach Heirat der Mutter: Teilweise Aufhebung des Betreuungsunterhalts ab November 2017 wegen eherechtlicher Unterhaltspflicht (Art. 163 ZGB)
- Kind klagt gegen Vater auf Unterhaltszahlung gemäss genehmigtem Vertrag: Abänderungsklage zulässig trotz Bevorschussung durch Gemeinwesen, da Passivlegitimation allein beim Kind liegt (Art. 289 Abs. 2 ZGB)
- Vater klagt auf Herabsetzung des Kindesunterhalts während laufender Bevorschussung: Passivlegitimation bleibt beim Kind, Klage zulässig (Art. 289 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.