Gesetzesartikel
Art. 13 StGB – Vorsatz und Fahrlässigkeit: Sachverhaltsirrtum
3 Entscheide, in denen Art. 13 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schizophrener Täter greift Versicherungsmittarbeiter mit Motorsäge an: Putativnotwehr wegen Wahnvorstellung nicht gegeben, mehrfache versuchte Tötung festgestellt (Art. 111 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB)
- Schizophrener Täter verletzt Versicherungsmitarbeiter mit Motorsäge: Krankheitsbedingter Irrtum schliesst Sachverhaltsirrtum nach Art. 13 Abs. 1 StGB aus, mehrfache versuchte Tötung trotz Schuldunfähigkeit gegeben (Art. 13 Abs. 1 StGB)
- Eigentümer platziert Rinder bei anderen Landwirten und verkauft sie: bleibt Tierhalter trotz Fremdplatzierung und verstösst damit gegen Tierhalteverbot (Art. 28 Abs. 3 TSchG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.