Gesetzesartikel
Art. 13 KVG: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 13 KVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Zuschüsse einer Holding an KVG-Töchter zur Reservebildung unzulässig: Prämienkorrektur muss selbsttragend finanziert werden (aArt. 60 Abs. 2 KVG)
- Kleinkrankenkasse Turbenthal verliert Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung wegen Nichterfüllung zwingender organisatorischer und digitaler Anforderungen (Art. 13 Abs. 3 KVG)
- Abstimmungsfreiheit: Krankenversicherer dürfen im Kampf um Einheitskasse Stellung beziehen, wenn sachlich (Art. 34 Abs. 2 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.