Gesetzesartikel
Art. 123 EPÜ: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 123 EPÜ eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Nichtigkeitsentscheid zum Streitpatent: Zwischenverallgemeinerung unzulässig, Auslegung ist Rechtsfrage, Patentanwaltskosten nicht zusätzlich erstattungsfähig (Art. 51 PatG, Art. 69 EPÜ 2000)
- Patentinhaberin schränkt Klagepatent nach Aktenschluss beim IGE ein: Klage wird gegenstandslos, da ursprüngliches Patent nicht mehr existiert (Art. 60 i.V.m. Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO)
- Pharmaunternehmen beantragt Aufrechterhaltung eines Patents mit spezifischer Wirkstoffkombination: Kombination aus zwei Listen ohne unmittelbare Offenbarung verletzt Art. 123 Abs. 2 EPÜ (Art. 26 Abs. 1 lit. c PatG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.