Gesetzesartikel
Art. 123 BV – Strafrecht
3 Entscheide, in denen Art. 123 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kanton Luzern führt automatische Fahrzeugfahndung und polizeiliche Analysesysteme ein: Gesetzesbestimmungen zur AFV und zum Informationssystem-Verbund werden aufgehoben, da sie keine ausreichende gesetzliche Grundlage und Verhältnismässigkeit bieten (Art. 13 Abs. 2 BV, Art. 36 BV, Art. 8 EMRK)
- Entsiegelung von psychiatrischem Patientendossier im Sexualstrafverfahren: Fehlende förmliche Entbindung vom Arztgeheimnis macht Entscheid rechtswidrig (Art. 171 Abs. 2 lit. b StPO i.V.m. Art. 321 Ziff. 2 StGB)
- Kantonale Internetüberwachung ohne richterliche Genehmigung: Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, § 32f PolG/ZH aufgehoben (Art. 13 Abs. 1 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.